Spendenkonto:   


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             HypoVereinsbank Berlin

 

Die Stefanie Arnold - Stiftung ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid  des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, StNr 27/641/07612, vom 29.04.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum    2021 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin, StNr 27/641/07612, mit Bescheid vom 08.05.2015 nach § 60a AO gesondert festgestellt.  

 

Zuwendungen werden nur zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet.

 

Für die Zuwendungsbestätigung (ab 300 Euro) bitte Name und Adresse auf dem Überweisungsträger deutlich angeben.